BERLIN. Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur, Evelyn Zupke, hat angekündigt, noch lebenden Opfern des Regimes mehr Hilfe zukommen zu lassen. „Die Erfahrung von Unrecht und politischer Gewalt in der DDR ist keine Episode im Leben eines Menschen, nach der er auf seinen normalen Lebensweg zurückkehrt“, sagte die ehemalige Bürgerrechtlerin der Nachrichtenagentur dpa. Bereits im März hatte Zupke angemahnt, daß „die Mehrheit der SED-Opfer bei der Anerkennung ihrer verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden“ scheitere.
Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Ende des SED-Regimes würden noch immer Zehntausende Menschen gesundheitlich und finanziell unter den Folgen ihrer Unterdrückung leiden. Ihnen müsse besser geholfen werden. „Das SED-Unrecht wirkt nach, teils bis heute.“
Die Pläne des FDP-Justizministers Marco Buschmann zu einer Reform finde sie unzureichend und „mutlos“. Im Koalitionsvertrag der Ampel wurde unter anderem vorgeschlagen, die „Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen“ zu vereinfachen.
Jahrzehnte später entwickelte eine Frau eine Angststörung
Zu den Gruppen, denen Zupke helfen will, gehören etwa 250.000 ehemalige politische Häftlinge, 138.000 Heimkinder und etwa 100.000 Menschen, die berufliche Nachteile erleiden mußten. Derzeit beziehen ungefähr 38.000 Menschen eine sogenannte SED-Opferrente. Weitere 20.000 Personen werden anderweitig unterstützt. Nach Zupkes Angaben gab der Bund zuletzt etwa 160 Millionen Euro für die SED-Opferrente aus.
Unter anderem sollen Krankheiten einfacher als Folge von erlittener Verfolgung anerkannt werden, forderte die Beauftragte. Als Beispiel führte sie eine Frau aus Norddeutschland an, die in der DDR nach einem Ausreiseantrag in Haft gesessen habe und schließlich von der Bundesrepublik freigekauft worden sei. Jahrzehnte später habe diese Frau eine Angststörung mit Schlafproblemen entwickelt und daraufhin Hilfe beantragt. „Das Amt sah keinen Zusammenhang“, betonte Zupke.
„Die Renten der Stasi-Offiziere sind im gleichen Zeitraum über 25 Prozent gestiegen“
Deshalb solle es zukünftig eine „kriterienbasierte Vermutungsregelung“ geben. Das bedeutet, daß bei Personen, die nachweislich von der SED-Führung verfolgt wurden und später bestimmte Krankheitsbilder entwickelt haben, ein Zusammenhang angenommen werden würde. Folglich hätten diese Personen das Recht auf Unterstützung.
Die Beauftragte kritisierte zudem, daß die Opferrente zu langsam an die steigenden Preise angepaßt werde. Ab 2025 soll die Opferrente pro Monat um neun Euro erhöht werden – fünfeinhalb Jahre nach der vergangenen Anpassung. „Die Renten der Stasi-Offiziere sind im gleichen Zeitraum über 25 Prozent gestiegen, die Opferrente nur um drei bis vier Prozent.“
Das Bundesjustizministerium unter Buschmann wies diese Forderungen zurück. Im Januar 2024 habe es bereits eine Reform des sozialen Entschädigungsrechts gegeben, die dafür sorge, daß Opfer von Gewalttaten künftig schneller und umfangreicher entschädigt würden. Die aktuelle Haushaltslage gebe wenig weiteren finanziellen Spielraum. (lb)
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Quellenlink : „Das SED-Unrecht wirkt nach“: „Das SED-Unrecht wirkt nach“ SED-Opferbeauftragte will Regime-Opfern besser helfen