Die Verabschiedung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 war ein Geniestreich. Die auf dem Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen enstandenen Bundesländer legten nämlich nichts weniger als den Grundstein für die Rückkehr des Völkerrechtssubjekts der deutschen Nation. Analog zur Auflösung des Staates Preußen durch die Alliierten hätte es auch in der Luft gelegen, die Idee eines geeinten Deutschlands verschwinden zu lassen, dem Preußen 1871 eine Klammer gegeben hatte.
Obwohl die westdeutschen Bemühungen um eine Wiederherstellung ihrer Staatlichkeit diesseits des Eisernen Vorhangs von den Alliierten mit Argusaugen beobachtet wurden, ist es eine Legende, die Verfassung sei ein „Oktroy“ oder ein Import vermeintlich fortschrittlicherer Nationen des Westens.
Tatsächlich ist das Grundgesetz eine direkte logische Fortentwicklung auf der Linie deutscher Verfassungstradition von der Paulskirchenverfassung bis zur Weimarer Republik. Der im Grundgesetz ausgeprägt berücksichtigte Föderalismus zeichnete trotz der Dominanz Preußens bereits das Bismarcksche Reich aus. Der Grundkonsens, eine geeinte Nation sein zu wollen, war 1949 von links bis rechts selbstverständlich.
Die Schaffer des Grundgesetzes pochten auf die Wiedervereinigung
Die Schöpfer des Verfassungstextes garantierten den Deutschen ihre Grundrechte und Freiheiten, ferner sicherten sie die junge Republik gegen erneute totalitäre Gefährdungen ab. Mit dem Verfassungsgericht schufen sie eine mächtige Kontrollinstanz – wenn auch Gestaltungsmöglichkeiten der Politik durch eine sich später ausdehnende Richtermacht kritisch verengt wurden.
Historisch ist die Betonung des provisorischen Charakters, den die Bezeichnung „Grundgesetz“ unterstrich, sowie die in der Präambel formulierte eherne Verpflichtung auf das Staatsziel der Vollendung der Einheit der Nation. Wenn es auch bis zum 9. November 1989 dauerte, bis sich spät die Chance zur Wiedervereinigung bieten sollte.
Die Masseneinwanderung bedroht die deutsche Demokratie
Zusätzlich formuliert das Grundgesetz nicht irgendeine beliebig auf ihrem Gebiet zugereiste Teilbevölkerung zum Souverän des Staates, sondern das konkrete deutsche Volk – einschließlich der Teile, denen „die Mitwirkung versagt“ war. Darum beißen sich Ideologen einer open-border-postnationalen Beliebigkeit am Grundgesetz – noch – die Zähne aus. Die Bereitschaft, sich im demokratischen Prozeß überstimmen zu lassen, hängt auch von der Existenz einer „relativen Homogenität“ (Ernst-Wolfgang Böckenförde) der Staatsbürger ab, die jedoch in den letzten Jahrzehnten durch eine unkontrollierte Masseneinwanderung fahrlässig aufs Spiel gesetzt worden ist.
Im Jahr seiner Schöpfung war der Grundkonsens, eine Nation sein zu wollen, noch selbstverständlich – von links bis rechts. Dieser Klammer sollten wir uns mit Freude erinnern und ihre Erhaltung sichern.
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Quellenlink : Das Erbe deutscher Verfassungstradition: Das Erbe deutscher Verfassungstradition 75 Jahre Grundgesetz – Rückkehr der Nation