BERLIN. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat den Rücktritt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gefordert, nachdem diese vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrem Verbot des „Compact“-Magazins im Eilverfahren unterlag. „Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpaßt“, sagte Weidel. „Für ihren dreisten Angriff auf die Pressefreiheit muß Nancy Faeser ihren Hut nehmen oder entlassen werden. Wer derart bedenkenlos ein fundamentales Grundrecht auszuhebeln versucht, ist als ‘Verfassungsministerin’ nicht tragbar.“
Diesem Urteil schloß sich ihr Co-Vorsitzender Tino Chrupalla (AfD) an. „Innenministerin Nancy Faeser, die bürgerliche Freiheiten mit Füßen tritt, muß zurücktreten!“, schrieb der Bundestagsabgeordnete auf dem Kurznachrichtendienst X.
Dieses Urteil ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit und die Demokratie. Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Compact-Verbot teils auf. Innenministerin @NancyFaeser, die bürgerliche Freiheiten mit Füßen tritt, muss zurücktreten!
— Tino Chrupalla (@Tino_Chrupalla) August 14, 2024
FDP-Vize Kubicki bekräftigt Rücktrittsforderung
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) stellte ebenfalls einen Rücktritt der Innenminsiterin in den Raum. „Verfassungsministerin Nancy Faeser hat sich auf juristisch extrem dünnes Eis begeben und ist eingebrochen. Sollte sie auch im Hauptsacheverfahren scheitern, war es das“, sagte er dem Tagesspiegel.
Kurz nach dem Verbot des Magazins hatte Kubicki dem Cicero noch gesagt: „Wenn das Verbot gekippt wird, auch mit der Begründung, daß das Vereinsrecht dies nicht hergibt, dann ist die jetzige Bundesinnenministerin meiner Auflassung nach nicht mehr legitimiert, ihr Amt weiterhin auszuführen.“
Ähnliche Worte fand nun auch seine Parteikollegin und Bundestagsabgeordnete Linda Teuteberg. „Man kann die Demokratie nicht verteidigen, indem man am Rechtsstaat rüttelt. Verhältnismäßigkeit ist systemrelevant. Es gehört zu den Stärken unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten“, schrieb die ehemalige FDP-Generalsekretärin auf X.
„Compact“-Chef Elsässer feiert Sieg
Das Bundesverwaltungsgericht hatte das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene „Compact“-Verbot teilweise aufgehoben. Damit gab es dem Eilantrag der Anwälte des Herausgebers Jürgen Elsässer statt. Das Magazin kann damit bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder erscheinen.
Elsässer selbst zeigte sich erfreut über die Entscheidung. „Das Gericht hat das Compact-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mindestens zwei Jahre“, schrieb er auf X.
Kanzler Scholz verteidigte Verbot von Compact
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte das Verbot des Magazins durch das Bundesinnenministerium verteidigt. „Zur Pressefreiheit gehört, daß man viel Quatsch sagen kann“, sagte Scholz Ende Juli. „Aber es gibt Grenzen, über die man nicht hinweggehen kann.“ Grundsätzlich gebe es „natürlich Meinungen, die in Deutschland verboten sind“, betonte der SPD-Politiker. Dazu gehöre etwa die Verherrlichung des Nationalsozialismus oder Antisemitismus. Allerdings sind in Deutschland keine „Meinungen“ verboten, sondern nur bestimmte Äußerungen.
Die Bürger könnten „davon ausgehen, daß die Behörden, wenn sie solche Entscheidungen treffen, wie in diesem konkreten Fall, das sehr sorgfältig vorbereitet haben, alle möglichen rechtlichen Fragen geprüft haben und deshalb die Entscheidung nicht mal so eben getroffen haben, sondern aus Gründen und für sie guten Gründen“, rechtfertigte der Kanzler den Eingriff in die Pressefreiheit. (sv)
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Quellenlink : „Compact“-Verbot gekippt: „Compact“-Verbot gekippt Rücktrittsforderungen gegen Faeser nach juristischer Ohrfeige