DEGGENDORF. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hat sich dagegen entschieden, den somalischen Intensivstraftäter Mursal M. abzuschieben. Grund dafür war, daß die Rückkehr des wegen Totschlags verurteilten 24jährigen für möglich erachtet wurde, teilte Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner der Bild-Zeitung mit: „Hierbei war zu berücksichtigen, daß der Verurteilte in seinem Heimatland sich in Freiheit befinden würde und keine sichere Gewähr für seine Behandlung besteht.“
Dem Blatt zufolge prüfe die Staatsanwaltschaft seit zwei Jahren, ob eine Abschiebung möglich sei und von der Vollstreckung des angeordneten Maßregelvollzugs im Bezirkskrankenhaus abgesehen werden könne.
Innenminister Herrmann kündigte Untersuchung des Somalier-Falls an
Mursal M., der seit 2018 dank eines UN-Resettlement-Programms in Deutschland ist, hatte zuletzt vor drei Jahren einen 52jährigen in einem Obdachlosenheim mit 111 Messerstichen getötet und anschließend die Leiche enthauptet. Aufgrund seiner Schizophrenie kam der Somalier ins niederbayerische Bezirksklinikum Mainkofen. Zuvor war er zweimal unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Vergangene Woche durfte er trotz seiner Einstufung als „äußerst gefährlich“ ins Kino gehen. Dort entfloh er seinen Begleitern. Erst gegen Mitternacht entdeckten ihn Polizisten „nach sachdienlichen Hinweisen aus der Bevölkerung“. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte daraufhin an, eine „genaue Untersuchung“ des Falls zu veranlassen. (kuk)
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Quellenlink : Causa Mursal M.: Causa Mursal M. Darum wird der Enthauptungs-Somalier nicht in die Heimat abgeschoben