Bundesverwaltungsgericht: Bundesverwaltungsgericht Warum sich die Entscheidung über das „Compact“-Verbot verzögert

BERLIN. Im Anwaltsteam des Magazins „Compact“ ist es auch aus Urlaubsgründen zu Verzögerungen beim Gang vor Gericht gekommen. Anders, als die JUNGE FREIHEIT am Mittwoch unter Bezug auf den Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß berichtet hatte, reichten die Juristen gestern noch keinen Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Vielmehr kamen die juristischen Vertreter des Verlages erst gestern Abend zusammen, um das Vorgehen zu besprechen. Der Antrag gegen die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassene Verbotsverfügung nach dem Vereinsrecht werde daher erst frühestens am heutigen Donnerstag in Leipzig eingehen, hieß es.

Ob es daher beim Verwaltungsgereicht noch in dieser Woche zu einer Entscheidung kommt, ist unklar.

„Compact“-Verbot: Kritik an Faeser nimmt zu

Zahlreiche namhafte Juristen aus dem Medien- und Staatsrecht hatten Zweifel daran geäußert, ob das Verbot Bestand haben kann. Nun veröffentlichte auch das Fachportal „Legal Tribune Online“ mehrere Auffassungen von Experten, die Faesers Vorgehen kritisch sehen. Demnach sagte zum Beispiel Christoph Gusy von der Universität Bielefeld, daß „selbständige Eingriffe“ in die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz nicht auf das Vereinsgesetz gestützt werden dürften.

Fraglich sei demnach auch, ob Faeser das Vereinsgesetz auf Compact überhaupt anwenden durfte. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), erklärte, im Gegensatz zum Vereinsrecht liege die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Und das Magazin dürfte unter das Presserecht fallen. (fh)

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