Bundesregierung weist Kritik zurück: Bundesregierung weist Kritik zurück Fast 100 Millionen Euro: Beamtenzulage schießt durch die Decke

BERLIN. Die Ausgaben der Bundesregierung für die sogenannte Ministerialzulage haben sich innerhalb von fünf Jahren fast verdoppelt. Während der Betrag 2018 noch bei 52,4 Millionen Euro lag, betrug er 2022 bereits 94,4 Millionen Euro, wie aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht. Aktuellere Zahlen legte die Regierung nicht vor.

Bei der Ministerialzulage handelt es sich um eine Sonderzahlung zusätzlich zum regulären Gehalt, die alle Beamten und Tarifbeschäftigten der obersten Bundesbehörden und Bundesgerichte erhalten. Sie  liegt in der niedrigsten Besoldungsgruppe bei 165 Euro im Monat, in der höchsten Gruppe bei 610 Euro.

AfD fordert Abschaffung der Zulage

Gegenwärtig erhalten 30.044 Beschäftigte die Zahlung, berichtet die Bild unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. Das seien 4.090 mehr als 2018 – ein Anstieg von rund 15 Prozent.

Federführend gestellt hatte die Anfrage der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner. Er forderte die Bundesregierung dazu auf, dem Beispiel der meisten Bundesländer zu folgen und die Zulage abzuschaffen. „Es kann keine sinnvolle Erklärung gefunden werden, wofür diese Zulagen gut sein sollen, zumal die Gehälter der Angestellten und Beamten des Bundes auch so nicht zu verachten sind“, machte er deutlich.

Auch Bund der Steuerzahler äußert Kritik

Darüber hinaus nahmen Brandner und die AfD in ihrer Anfrage Bezug auf die Kritik des Bundes der Steuerzahler, der im Mai ebenfalls eine Abschaffung gefordert hatte. Die Sonderzahlung  stamme aus der Weimarer Republik und sei „ein 100 Jahre altes Relikt vergangener Zeiten“, kritisierte die Organisation damals. „Die Länder haben darauf reagiert und – bis auf Bayern – die Ministerialzulage abgeschafft.“

Die Bundesregierung wies die Kritik in ihrer Antwort zurück und verwies auf die wichtigen Aufgaben der obersten Bundesbehörden. Die herausgehobene Funktion der dort Beschäftigten müsse sich in der Besoldung widerspiegeln. Daß fast alle Bundesländer die Ministerialzulage abgeschafft haben, „sei kein Maßstab für den Bund“. (dh)

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