BSW-Initiative: BSW-Initiative Bundestags-Juristen zerpflücken geplanten Steuerrabatt für Ausländer

BERLIN. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat die Rechtmäßigkeit von Steuerboni für Fachkräfte aus dem Ausland in Frage gestellt. Damit könnten – bei strenger Auslegung der Rechtslage – Beschäftigte, die schon länger in Deutschland arbeiten, übervorteilt werden, wie die Presseagentur dpa die Experten am Dienstag zitierte.

„Die Benachteiligung mag geeignet und erforderlich sein, um das wirtschaftspolitische Ziel zu erreichen; sie ist jedoch nicht mehr angemessen“, unterstrichen die Wissenschaftler. Zuvor hatte das Bündnis Sahra-Wagenknecht (BSW) um eine Einschätzung gebeten.

Ausländern winken bis zu 30 Prozent des Bruttolohns steuerfrei

Um zusätzliche Arbeitskräfte anzuwerben, will die Bundesregierung Einwanderern in Zukunft 30, 20 und zehn Prozent des Bruttolohns steuerfrei stellen – mit bestimmten Gehaltsunter- und -Obergrenzen. Außerdem sollen besonders qualifizierte Anwärter mit einer „Anwerbungsprämie“ belohnt werden.

Der geplante Steuer-Rabatt für Ausländer im Haushaltsentwurf der Bundesregierung Foto: Screenshot
Der geplante Steuer-Rabatt für Ausländer im Haushaltsentwurf der Bundesregierung Foto: Screenshot

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages betonte, es lägen „beachtliche Gründe für die Anwendung eines strengen Prüfungsmaßstabs“ vor. Steuerzahler könnten nicht beeinflussen, ob sie den Rabatt erhielten oder nicht – besteuert würde somit nicht mehr nach finanzieller Leistungsfähigkeit.

Wagenknecht: „Ampel muß steuerliche Inländerdiskriminierung kassieren“

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kommentierte das Gutachten, die Pläne der Ampelregierung seien „sozialer Sprengstoff“. Die Idee beweise, daß die Bundesregierung kein Gefühl für die Stimmung im Land besitze und handwerklich miserabel arbeite. „Die Ampel muß diese steuerliche Inländerdiskriminierung kassieren“, schrieb die Politikerin am Dienstag auf X.

Die Bundesregierung beruft sich bei ihrem Vorhaben darauf, daß andere EU-Staaten ähnliche Regelungen eingeführt hätten. Tatsächlich gibt es in mehreren Ländern der Europäischen Union vergleichbare Vorteile für Ausländer, so etwa in Spanien, wo das sogenannte Beckham-Gesetz (benannt nach dem britischen Fußballer David Beckham) für eine teils erhebliche Minderung der Einkommensteuer sorgt – die dann bei Einkünften bis zu 600.000 Euro nur 24 Prozent beträgt.

In den Niederlanden wiederum greift die „30-Prozent-Regel“, laut der ausländische Fachkräfte die Höhe ihres steuerpflichtigen Gehalts um 30 Prozent senken können, um die vergleichsweise hohen Lebenskosten in dem Königreich auszugleichen. (fw)

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