Bereits vorbestraft: Bereits vorbestraft Haftstrafe: Vorzeige-Migrant vergewaltigt und quält eigene Mutter

WIESBADEN. Das Landgericht Wiesbaden hat einen 30 Jahre alten Mann aus dem Kongo für schuldig befunden, seine eigene Mutter vergewaltigt und mißhandelt zu haben. Das Gericht verurteilte den bereits vorbestraften Angeklagten Moise L. zu neun Jahren Haft, berichtet das Portal Nius.

Zum Tathergang heißt es in dem Bericht, L. habe seine Mutter zunächst in der gemeinsamen Wohnung eingeschlossen und die Fenster mit Jalousien verdunkelt. Mit einem Messer bewaffnet drohte er, sie umzubringen, falls sie den Sex verweigern würde. Die Mutter bot ihm vergeblich Geld für eine Prostituierte an.

Vor Vergewaltigung aus Haft entlassen

Während der Vergewaltigung schlug er ihr mehrmals ins Gesicht, sodaß die Wohnung laut Nius mit Blutspuren überzogen wurde. Nach der Tat entschuldigte sich L.ƒ bei seiner Mutter, beseitigte die Blutspuren und floh. Zuvor hatte er einen Krankenwagen gerufen. Die Frau trug schwere Hirnblutungen davon und befürchtete im Krankenhaus, von ihrem Sohn geschwängert worden zu sein.

Vor der Tat soll L. eine Haftstrafe wegen Drogendelikten verbüßt haben. Am 25. August 2023 sei er aus der Haft entlassen worden, kurz darauf beging er das Verbrechen an seiner Mutter.

Das Gericht befand Lohombo trotz seines Drogen- und Alkoholkonsums, mit dem die Verteidigung argumentiert hatte, für schuldfähig und lehnte eine Unterbringung in einer Psychiatrie ab. Der zuständige Richter soll bei der Verhandlung erklärt haben, er habe angesichts der Grausamkeit der Tat zunächst geglaubt, sich beim ersten Studium der Akte zu dem Fall verlesen zu haben.

Täter galt als Musterbeispiel für Integration

In deutlichem Gegensatz zu dem Gewaltverbrechen steht ein Porträt über L., das 2017 in der Deutschen Handwerkszeitung erschien. Dort wird der damals 23jährige als Vorzeige-Migrant beschrieben, der es trotz früher Flucht aus dem Kongo und schwieriger Familienverhältnisse zum ausgebildeten Bäcker und Profiboxer geschafft habe.

Im Artikel wird auch angedeutet, daß er schon als Jugendlicher mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei. Es habe „Höhen und Tiefen“ in seiner Pubertät gegeben, wird Lohombo zitiert. Er sprach von „Jugendsünden“. (dh)

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