Baden-Württemberg: Baden-Württemberg Obergrenze für Döner-Geschäfte ist rechtlich möglich

HEILBRONN. Ein Gutachten hat eine Obergrenze für Dönerläden, Nagelstudios, Barbershops und Automatenshops in der baden-württembergischen Stadt Heilbronn für rechtlich möglich erklärt. Zuvor hatte die Heilbronner CDU-Fraktion eine entsprechende Obergrenze gefordert – die Stadtinitiative forderte anschließend ein Gutachten der Wirtschaftsprüfgesellschaft PwC an, berichtete die dpa.

Ein Sprecher der Gesellschaft, Thomas Kessler, sagte, das Gutachten zeige, daß es „zahlreiche rechtliche Mittel gibt, um die Gewerbe- und Gastronomiestruktur in der Innenstadt gezielt zu steuern“. Durch städtebauliche Entwicklungskonzepte und Festlegungen für Teilräume der Stadt könnten Kommunen konkrete Schritte unternehmen.

Im Oktober soll CDU-Antrag zu Döner-Läden kommen

Die im Frühjahr geforderte Obergrenze begründete CDU-Stadtrat Christoph Troßbach damals mit dem Wunsch nach einer „möglichst vielfältigen Innenstadt, mit einem breiten Angebot“. Zu viele gleiche Geschäfte hätten eine negative Magnetwirkung. Bestehende Läden sollen von der Obergrenze nicht betroffen sein. Im Oktober soll sich der Gemeinderat mit einem entsprechenden CDU-Antrag befassen.

Vor acht Jahren hatte die italienische Stadt Verona den Bau neuer Dönergeschäfte per Verordnung untersagt. Der damalige Bürgermeister Bürgermeister Flavio Tosi begründete das Verbot mit der Erklärung, es schütze nicht bloß „das historische und architektonische Erbe des Stadtzentrums, sondern auch die Tradition der typischen Kultur des Gebiets Verona“. (lb)

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