Ampel und CDU einigen sich: Ampel und CDU einigen sich AfD kritisiert Grundgesetzänderung zum Bundesverfassungsgericht

BERLIN. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner hat mit scharfer Kritik auf die angekündigte Grundgesetzänderung der Ampel-Regierung und der CDU zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Das Gericht müsse „vor der Einheitspartei aus Rot, Gelb, Grün und Schwarz geschützt werden“, weil diese „die Gewaltenteilung und dabei insbesondere die Trennung von Justiz und politischem Einfluß“ nicht akzeptiere.

„Für die AfD ist die Entpolitisierung der Justiz, was etwa die Richterwahl angeht, ein wichtiger Auftrag“, sagte Brandner. „Die Unabhängigkeit und somit die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts sind für uns von größter Bedeutung. Diesbezüglich haben wir wichtige Gesetzentwürfe im Bundestag vorgelegt. Daß seitens der ganz großen Einheitskoalition keine Schritte eingeleitet werden, die diese wichtige Thematik betreffen, ist beschämend“, monierte der 58jährige.

Konkret sieht die Änderung vor, daß die Zahl der Senate (zwei), die der Richter (jeweils acht) und ihre Amtszeit von zwölf Jahren ins Grundgesetz geschrieben werden. Auch die Altersobergrenze der Richter von 68 Jahren soll in die Verfassung aufgenommen werden. Eine Wiederwahl der Richter soll nach einer Amtszeit nicht möglich sein. Erklärtes Ziel ist es, politische Einflußnahme auf das Verfassungsgericht zu verhindern. Sollte die Gesetzesänderung durch den Bundestag kommen, wäre etwa die Wahl zusätzlicher Richter nicht mehr möglich. Zudem soll im Grundgesetz festgelegt werden, daß die Entscheidungen aus Karlsruhe bindend sind.

Buschmann: Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte

All diese Regelungen gelten bereits jetzt. Allerdings sind sie derzeit nur im Bundesverfassungsgesetz festgeschrieben. Durch eine Aufnahme der Regeln ins Grundgesetz wäre für eine Änderung eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Das Grundgesetz regelt bereits, daß die Richter am Karlsruher Gericht jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Neu wäre nun eine sogenannte Öffnungsklausel: Sollte eines der beiden Parlamente einen freien Richterposten nicht rechtzeitig wählen, dürfte das jeweils andere Haus das tun.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zeigte sich zufrieden mit der Einigung. „Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft“, sagte er bei der Vorstellung. Es gehe „um unsere gemeinsame Verantwortung als seriöse Demokraten. Und genau dieser Verantwortung haben wir uns gestellt“, so der 46jährige.

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, gab sich erfreut „Wir wollen das Bundesverfassungsgericht noch besser gegen mögliche Angriffe von Verfassungsfeinden absichern. Durch klare Regelungen des Wahlverfahrens vermeiden wir Hängepartien und sichern die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts.“ (st)

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