Nun ist ein Kernprojekt der Ampel-Koalition in Kraft getreten: Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die Einbürgerungen von Ausländern erheblich erleichtert. Sie können schneller Deutsche werden und dabei ihren ausländischen Paß behalten. Künftig sind in Deutschland doppelte Staatsangehörigkeiten generell zugelassen.
Einbürgerungen sind jetzt bereits nach fünf statt bisher acht Jahren möglich. Wer herausragende Leistungen in der Schule oder am Arbeitsplatz erbringt, gut Deutsch spricht oder sich ehrenamtlich engagiert, etwa in einem Sportverein, kann sogar bereits nach drei Jahren eingebürgert werden. Die Regelung, wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muß die alte Staatsbürgerschaft ablegen, gilt nicht mehr. Mehrstaatigkeit ist grundsätzlich und ohne Einschränkungen möglich. Für Erwachsene bedeutet dies, daß sie in Deutschland, aber auch in ihrem Herkunftsland, etwa der Türkei, wählen dürfen. Sie haben gewissermaßen ein doppeltes Wahlrecht.
Die Reform betrifft auch die in Deutschland geborenen Kinder von Ausländern. Sie werden mit der Geburt Deutsche und können die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern behalten. Voraussetzung ist, daß mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren (statt bisher acht) rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Bisher mußten sich diese Kinder nach Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der anderen Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese Optionspflicht ist durch die Reform entfallen. Doppelte Staatsangehörigkeiten blieben die Ausnahme, es sei denn, es handelte sich um EU-Bürger, Schweizer und anerkannte Flüchtlinge.
AfD-Politiker kritisiert das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht
Union und AfD geht die Einbürgerung von Ausländern zu schnell. Das „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“ schaffe eine Turboeinbürgerung mit zu kurz bemessenen Fristen, so CDU-Innenpolitiker Alexander Throm. CDU und CSU wollen das Gesetz im Falle einer Regierungsübernahme rückgängig machen. Nach Ansicht des AfD-Innenexperten Gottfried Curio wird die deutsche Staatsbürgerschaft „verramscht“.
Die AfD befürwortet eine Rückkehr zum Rechtszustand vor 1991. Seinerzeit galt: Die deutsche Staatsangehörigkeit wird – wie im Grundsatz heute auch – durch Geburt aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben. Eine Einbürgerung war möglich – durch Ermessensentscheidung im Interesse des Staates. Einen Anspruch auf Einbürgerung gab es nicht. „Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland; sie strebt nicht an, die Anzahl der deutschen Staatsangehörigen gezielt durch Einbürgerung zu vermehren“, hieß es 1977 in den entsprechenden Richtlinien der sozial-liberalen Koalition unter Kanzler Helmut Schmidt
Seit 1991 – in Bonn regierten Union und FDP – hat es eine Vielzahl von Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts gegeben. Unter der Regierung Kohl wurde der Anspruch auf eine Einbürgerung eingeführt. Mit der 2000 in Kraft getretenen Reform – in Berlin bestimmten inzwischen SPD und Grüne die Geschicke – galt neben dem Abstammungs- auch das Geburtsortsprinzip: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern wurden Deutsche. Dazu mußte mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen. Die damals noch eingeführte Optionspflicht, mit der man sich nach Erreichen der Volljährigkeit für die deutsche oder die auslandische Staatsangehörigkeit entscheiden mußte, fiel inzwischen weg.
Justizminister wiegelt ab
Vor der Einbürgerung wird eine Loyalitätserklärung verlangt, also ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands sowie dem Schutz jüdischen Lebens. Der Fragenkatalog der Einbürgerungstests wurde entsprechend erweitert, auch zum Existenzrecht des Staates Israel. Eine Reaktion auf die antisemitischen Proteste nach dem Überfall der Hamas im vergangenen Oktober. „Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schließen eine Einbürgerung aus“, stellte Justizminister Marco Buschmann (FDP) klar. Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung auch im Fall einer Mehrehe oder bei einer Mißachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Bei falschen Angaben oder arglistiger Täuschung kann die Einbürgerung zehn Jahre lang widerrufen werden.
Kommunale Spitzenverbände kritisieren die Unübersichtlichkeit des Ausländerrechts. Im vergangenen Jahr seien bereits das Chancenaufenthaltsrecht sowie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet worden. In der Öffentlichkeit würden die Reformen oft so wahrgenommen, daß sie Einbürgerungen beschleunigten, sagte Helmut Dedy vom Städtetag. Seiner Einschätzung nach wird allerdings das Gegenteil der Fall sein: „Die hohe Zahl von Neuanträgen dürfte zunächst sogar für langsamere statt schnellere Bearbeitungszeiten sorgen“. So würden die Wartezeiten etwa in Nordrhein-Westfalen bei einem bis manchmal eineinhalb Jahren liegen. Ähnlich äußerte sich auch der Landkreistag. In Hamburg beispielsweise liegen dem Amt für Migration derzeit mehr als 25.600 Anträge auf Einbürgerung vor. Das Kölner Ausländeramt nimmt vorerst keine Anträge mehr an. Es fehle an Fachkräften in den Behörden.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 200.100 Ausländer eingebürgert und damit so viele wie noch nie seit 2000, teilte das Statistische Bundesamt kürzlich mit. Allein ein Drittel der neuen Deutschen waren zuvor syrische Staatsangehörige. Zusammen mit Personen aus derTürkei, dem Irak, Rumänien und Afghanistan stellten sie über die Hälfte (56 Prozent) aller Eingebürgerten. Der Frauenanteil bei den Eingebürgerten war mit 45 Prozent geringer als in der Gesamtbevölkerung (50 Prozent).„Die Einbürgerung ist ein Grund zum Feiern“, heißt es auf der Seite des Bundesinnenministeriums. Die Urkunde soll „nach Möglichkeit in einem feierlichen Rahmen in einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden“.
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Quellenlink : Ampel-Projekt tritt in Kraft: Ampel-Projekt tritt in Kraft Das neue Staatsangehörigkeitsrecht – Wirklich ein Grund zum Feiern?