AfD-Skandal im neuen Licht: AfD-Skandal im neuen Licht Krah-Spion: Neue Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz

DRESDEN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Dezember 2019 erfahren, daß der unter Spionageverdacht stehende Jian G. mehrere Male mit dem chinesischen Staatssicherheitsdienst Kontakt hatte. Konkret geht es um den Botschaftsrat der politischen Abteilung der chinesischen Botschaft in Berlin, der als solche Geheimdienststelle eingestuft wird. Das wurde aus einer Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKK) im Sächsischen Landtag bekannt, über die die Bild-Zeitung berichtet.

Obwohl G. zu diesem Zeitpunkt bereits gut ein halbes Jahr für den AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah arbeitete, wurde dieser nicht gewarnt. Sehr wohl aber überwachte der Verfassungsschutz seitdem den Deutsch-Chinesen. Verantwortlich war damals bereits der heutige BfV-Chef Thomas Haldenwang (CDU), der das Amt des Präsidenten am 15. November 2018 von seinem Vorgänger Hans-Georg Maaßen übernommen hatte.

Verfassungsschutz weiß seit 2019 Bescheid

Bekannt war bislang, dass G., im übrigen zeitweise Mitglied der SPD, bereits seit 2007 mit dem Verfassungsschutz kooperierte – zunächst mit dem BfV, dann mit der sächsischen Behörde. Diese schaltete den heute 43jährigen in Abstimmung mit dem Bundesamt am 29. August 2018 als Quelle ab. Seitdem gingen die Schlapphüte davon aus, daß G. auch für den chinesischen Geheimdienst tätig war. Diese Vermutung verfestigte sich dann – wie jetzt herauskommt – im Dezember des folgenden Jahres zur Gewißheit.

Auch in der geheimen Sitzung des PKK tauchte offenbar die Frage, warum der Verfassungsschutz viereinhalb Jahre lang Krah nicht vor seinem Mitarbeiter gewarnt hatte. „Als Abgeordneter sei der schließlich Verfassungsorgan und der Verfassungsschutz sei schließlich dazu da, ebendiese zu schützen“, schreibt die Bild.

Außerdem arbeiteten beiden nun in Brüssel und hatten potentiell Zugang zu geheimdienstrelevanten Vorgängen. Doch der Inlandsgeheimdienst gab seine Erkenntnisse erst jetzt, Ende April 2024, an die Bundesanwaltschaft weiter, was zur schlagzeilenträchtigen Verhaftung im Europa-Wahlkampf führte. Krah ist der Spitzenkandidat der AfD.

Fall Krah: Zuständigkeitsproblem beim Verfassungsschutz?

Warum also erging über all die Jahre keine Warnung an Krah? Beim sächsischen Verfassungsschutz habe man sich „nicht zuständig“ gefühlt, weil die Erkenntnisse über G. beim Bundesamt aufgelaufen waren, heißt es. Warum dieser nicht tätig wurde, konnte in der Landtagssitzung offenbar nicht geklärt werden.

Es gab aber wohl noch einen weiteren Grund: Offenbar fürchtete man auch, Krah könne wiederum G. zur Rede stellen und ihn möglicherweise dadurch oder sogar vorsätzlich warnen. (fh)

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