BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den AfD-Parteinachwuchs Junge Alternative (JA) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Nachdem das BfV den AfD-Nachwuchs bereits seit 2019 als „Verdachtsfall“ führte, darf die Behörde nach der Hochstufung nun alle nachrichtendienstlichen Instrumente nutzen, um die JA zu überwachen. Dazu gehört neben dem Einsatz sogenannter V-Leute auch das Abhören von Telefonen und verdeckte Observationen.
Das BfV begründete seinen Schritt unter anderem mit dem Volksbegriff, der in der Jungen Alternative verbreitet sei. Dieser sei nicht mit Grundgesetz vereinbar. „Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten“, betonte die Behörde am Mittwoch in einer Pressemitteilung.
BfV: Junge Alternative äußert sich demokratiefeindlich
Agitation gegen Migranten sei ein beständiges Thema der Jungen Alternative. „Insbesondere Zuwanderern mit (vermeintlich) muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt, allein aufgrund ihrer Herkunft und Religion“, erläuterte der Verfassungsschutz seinen Schritt.
Darüber hinaus äußere sich die AfD-Parteijugend immer wieder demokratiefeindlich. Die Vielzahl von Verunglimpfungen „politischer Gegner, aber auch des Staates und seiner Repräsentanten an sich“ zeige, daß es der Jungen Alternative nicht um demokratischen Diskurs, „sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“ gehe.
BfV nimmt auch IfS und „Ein Prozent“ ins Visier
Neben der Jungen Alternative werde künftig auch das Institut für Staatspolitik (IfS) und den Verein „Ein Prozent“ als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. „Die Positionen des ‘Institut für Staatspolitik’, ‘Ein Prozent e.V.’ und der Jugendorganisation der AfD ‘Junge Alternative’ sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, unterstrich das BfV.
Es bestehe kein Zweifel mehr, daß alle drei Organisationen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Der Verfassungsschutz begründete sein Vorgehen damit, daß sich die Behörde nicht nur mit „gewaltorientierten Extremisten“, sondern ebenso mit Institutionen beschäftige, „die menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologien und Konzepte permanent verbreiten“.
Innenministerin Faeser: „Neue Rechte“ verbreitet „nichts als Haß“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lobte die BfV-Einstufung der Jungen Alternative. „Wir sind eine starke und wehrhafte Demokratie. Gegen Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung wehren wir uns sehr entschieden“, teilte sie am Mittwoch mit. Die Sicherheitsbehörden hätten verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Gesellschaft genau im Blick. „Wir setzen alles daran, den Nährboden für rechtsextreme Gewalt auszutrocknen“, bekräftigte die Sozialdemokratin.
Die „Neue Rechte“ verbreite „nichts als Haß und Ausgrenzung“, auch wenn sie im „vermeintlich gebildeten, moderneren Antlitz“ auftrete. „Doch die menschenverachtenden Ideologien dahinter sind klar“, äußerte sie.Gefährlich seien nicht nur gewaltorientierte Rechtsextremisten, sondern auch „geistige Brandstifter“, die den Boden für Gewalt bereiteten. Diese Gefahr solle niemand unterschätzen, warnte Faeser. (fw)
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Quellenlink : AfD-NachwuchsorganisationVerfassungsschutz: Junge Alternative ist „gesichert rechtsextremistisch“