16.500 Euro Entschädigung: 16.500 Euro Entschädigung „Fatales“ EU-Urteil für Syrer – und gegen Deutschland

STRASSBURG. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als „absurd“ bezeichnet. Der Richterspruch werde „fatale“ Folgen für die deutsche Abschiebepraxis haben.

Auch der FPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament, Harald Vilimsky, kritisierte die Richter scharf: „EGMR und EuGH sind durch ihre migrationsfreundliche Rechtsauslegung längst zum Problem geworden. So wird man die Massenzuwanderung nach Europa nicht in den Griff bekommen“, schrieb er auf X.

Syrer verklagt Deutschland

Der EGMR hatte einem 31jährigen Syrer insgesamt 14.500 Euro Entschädigung zugesprochen. Der Mann war 2018 zunächst nach Griechenland geflohen, dann weiter nach Deutschland gereist und hatte hier ebenfalls Asyl beantragt.

Noch am Tag seiner Ankunft ließ Deutschland ihn aufgrund des Dublin-Abkommens wieder nach Griechenland abschieben. Dort wurde er wegen eines gefälschten Passes für über zwei Monate in Polizeigewahrsam genommen. Dagegen klagte der Mann nun und bekam Recht. Deutschland muß 8.000 und Griechenland 6.500 Euro an ihn bezahlen.

Die deutschen Behörden hätten sicherstellen müssen, so das höchste europäische Gericht, daß ein Migrant nach seiner Abschiebung nach Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhalte und keiner Mißhandlung ausgesetzt sei, entschieden die Richter.

„Das Urteil ist absurd“

Herrmann sagte nun: „Dieses Urteil ist absurd. Daß jeder einzelne EU-Mitgliedsstaat die Menschenrechtslage in anderen Mitgliedstaaten prüfen muß, ist doch völlig unrealistisch.“ Es sei allein Sache der EU, sowohl bei einem Beitrittsgesuch zur Union als auch danach sicherzustellen, daß in allen Mitgliedstaaten die Menschenrechte gewahrt würden.

Der Richterspruch sei für den Kampf gegen die irreguläre Migration „fatal“. „Darüber hinaus ist das auch nicht Sinn und Zweck eines Staatenverbunds“, sagte er. Herrmann: „Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellt, daß es hier innerhalb der Union Mißstände gibt, dann muß die EU dagegen angehen.“ (fh)

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